I Allgemeines
1. Jedem Vertragsabschluss liegen unsere nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen zugrunde.
2. Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann Vertrags- bestandteil, wenn wir uns schriftlich mit Ihrer Geltung einverstanden erklären.
3. Nebenvereinbarungen und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
II Angebot und Annahme
1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Kostenvoranschläge werden nach bestem Wissen sorgfältig ausgearbeitet, sind jedoch immer unverbindlich.
2. Die Annahme von mündlichen, telefonischen oder schriftlichen Aufträgen erfolgt stets unter dem Gesichtspunkt der Bonität des Käufers. Sollten uns nach der Auftragsannahme Tatsachen bekannt werden, welche die Bonität in Frage stellen, berechtigt uns dies, entweder die Sicherstellung des Kaufpreises (z.B. durch Vorauskasse) oder eine Bankbürgschaft zu verlangen. Andernfalls behalten wir uns den ersatzlosen Rücktritt vor.
3. Werden Waren speziell für einen Kunden bestellt oder angefertigt, so verpflichtet sich der Besteller zur Abnahme innerhalb von 14 Tagen nach Versandbereitstellung der Ware.
4. Erfolgt die Abnahme nicht innerhalb der vereinbarten Frist, sind wir berechtigt, die Waren auf Kosten des Bestellers an seine Anschrift unfrei per Nachnahme zu versenden.
5. Bei Bestellung nicht vorrätiger Waren ist für die Richtigkeit der Bestellung ausschließlich der Besteller verantwortlich. Bei derartigen Bestellungen sind wir berechtigt, eine Anzahlung von mindestens 10% des Bestellwertes zu fordern. Ist weder die bestellte, noch eine gleichwertige Ware lieferbar, wird die Anzahlung zurückerstattet. Darüber hinausgehende Forderungen (Zinsen o.ä.) können nicht anerkannt werden.
III Lieferung
1. Lieferzeiten geben wir nach bestem Ermessen, aber ohne Verbindlichkeit an. Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Auftragsannahme bzw. Auftragsbestätigung, nicht aber vor Klärung aller Einzelheiten oder Voraussetzungen, welche vom Besteller zu erfüllen sind. Ereignisse höherer Gewalt, sowie alle Umstände, welche nicht in unserem Einflussbereich liegen, um eine termingerechte Lieferung zu ermöglichen, berechtigen uns zur Wahrnehmung einer angemessenen Nachlieferfrist oder zum Rücktritt vom Liefervertrag unter Ausschluss von Schadenersatz- ansprüchen jeglicher Art.
2. Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht ausdrücklich schriftlich Gegenteiliges vereinbart wird.
3. Rücksendungen bedürfen unserer vorherigen Zustimmung.
4. Für Lieferungen geht bei Verlassen unseres Hauses die Gefahr auf den Käufer über.
5. Wenn nicht anders vereinbart, liefern wir alle Waren in einer geeigneten Verpackung. Diese berechnen wir zum Selbstkostenpreis.
6. Aufträge mit einem Nettowarenwert (Warenwert ohne Mehr- wertsteuer) über EUR 100,00 liefern wir frei Haus. Werden Abrufaufträge oder Aufträge mit Teillieferungen erteilt, so können diese nur dann frei Haus geliefert werden, wenn der Auftragswert der Teillieferung EUR 100,00 netto erreicht. Unter EUR 100,00 Nettowarenwert erfolgt die Lieferung unfrei. Kleinaufträge unter EUR 30,00 können wegen des hohen Aufwands nur unter Berücksichtigung eines Mindermengenzuschlages von EUR 10,00 ausgeführt werden!
IV Eigentumsvorbehalt
1. Bis zum Ausgleich sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt jegliche von uns gelieferte Ware unser Eigentum.
Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur in ordnungsgemäßem Geschäftsbetrieb, und zwar gegen Barzahlung oder Eigentumsvorbehalt veräußern. Zu anderweitiger Verfügung, insbesondere zur Verpfändung der Sicherheitsübereignung ist er nicht berechtigt.
3. Der Besteller tritt bereits bei Auftragserteilung von seinen Forderungen aus Lieferungen von Vorbehaltsware bzw. aus Lieferungen, in denen solche Ware enthalten ist, den Betrag ab, welcher unseren Forderungen entspricht.
4. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug oder ist dies unter ordentlichen kaufmännischen Gesichtspunkten vorhersehbar, so können wir die sofortige Herausgabe der Vorbehaltsware verlangen. Die zur Sicherstellung notwendige Erlaubnis zum Betreten der entsprechenden Räumlichkeiten erhalten wir bereits zum jetzigen Zeitpunkt.
5. Wird von uns unter Eigentumsvorhalt gelieferte Ware zur Sicherstellung unserer Forderungen zurückgenommen, so behalten wir uns vor, diese Waren auf ihren tatsächlichen Wert zu prüfen. Wir sind berechtigt, entsprechende Abschläge und Bearbeitungsgebühren in Abzug zu bringen.
V Mängelrüge
1. Wir haften nur für Mängel, die auf Material- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen sind. Die Haftung beschränkt sich grundsätzlich auf das von uns gelieferte Material. Eine Haftung für weitergehende Ansprüche, insbesondere die Haftung für Personen, Sach- oder Vermögensschäden, die dem Besteller bzw. Käufer oder bei Weiterveräußerung dessen Kunden durch Material-, Konstruktions- oder sonstigen Fehlern entstehen, ist ausgeschlossen!
2. Bei begründeter Mängelrüge liefern wir nach unserer Wahl kostenlosen Ersatz oder schreiben den Rechnungsbetrag der mangelhaften Ware dem Konto des Bestellers gut. Grundsätzlich behalten wir uns jedoch das Recht auf Nachbesserung, insbesondere bei höherwertiger Ware, vor. Durch Nachbesserung, Ergänzung oder Austausch der gelieferten Ware werden die ursprünglichen Gewährleistungsfristen weder gehemmt, noch unterbrochen.
3. Mängel sind uns innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind uns unmittelbar nach Bekanntwerden, längstens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung schriftlich mitzuteilen.
4. Alle Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Liefergegen- stand von fremder, unbefugter Seite verändert wird. Ebenso erlischt die Gewährleistung (Garantie), wenn der Mangel auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen ist.
5. Bei Waren, welche wir nicht selbst herstellen, beschränkt sich unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf unsere Rückgriffsmöglichkeiten.
VI Preise und Zahlung
1. Unsere Preise verstehen sich in EURO. Die Preisstellung versteht sich immer ab Lager Schönwald, ausschließlich Verpackung.
2. Unsere Verkaufspreise verstehen sich immer zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Unsere Rechnungen sind stets innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen rein netto auszugleichen.
4. Wird reine Lohnarbeit berechnet, so sind diese Rechnungen stets sofort rein netto zahlbar. Skontierung ist für reine Lohnarbeit nicht möglich!
5. Wird uns zum Ausgleich unserer Forderungen ein widerrufbarer Abbuchungsauftrag erteilt, gewähren wir bei Einzug ab dem 1. Tag nach Warenausgang 3 % Skonto. Wird eine Abbuchung mangels Deckung nicht eingelöst, so gehen die dadurch entstehenden Kosten zu Lasten des Käufers.
6. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen, welche um 5% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Banken liegen.
VII Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist immer Schönwald. Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Hof. Dem Vertragsverhältnis liegt deutsches Recht zugrunde.
Amtsgericht Hof HRB 5108.